· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Die neuen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern im BEMA ‒ Fortsetzung Beispielsfall
| Seit dem 01.07.2019 gibt es im BEMA neue Positionen zu Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern (Abrechnungsgrundsätze siehe AAZ 07/2019, Seite 2 ff.). In AAZ 08/2019, Seite 7 ff., haben wir einen praktischen Fall zur Behandlung von Kleinkindern vorgestellt, in dem die ersten fünf Sitzungen bis zum 34. Lebensmonat erläutert wurden. Dieses Beispiel wird nachfolgend fortgesetzt. Wir tun so, als befänden wir uns im Jahr 2022. Der Patient David Musterkind, geboren am 20.01.2019, ist inzwischen drei Jahre alt. |
6. Sitzung
David wird ein halbes Jahr nach der letzten Sitzung, die im 31. Lebensmonat stattfand, vorstellig. Er ist nun im 37. Lebensmonat. Die Milchzähne sollen ein weiteres Mal fluoridiert werden.
Datum | Zahn/regio | Leistung | BEMA | Anzahl |
15.02.22 | Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat | FU2 | 1 | |
Beratung | ‒ | |||
OK/UK | Entfernung weicher Beläge | ‒ | ||
OK/UK | Trockenlegung mit Watterollen | ‒ | ||
OK/UK | Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung | FLA | 1 |
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