· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Die „Top 5“ der vergessenen BEMA- bzw. GOÄ- Leistungen: So vermeiden Sie Honorarverluste
von Anita Koschny, Dental Consulting, Neustadt Aisch
| Tagtäglich fällt uns bei Leistungskontrollen auf, dass Leistungen zwar erbracht, aber nicht abgerechnet wurden. Bei einigen Leistungen stellen wir sogar fest, dass deren Existenz und Abrechenbarkeit komplett vergessen wird. Nachfolgend stellen wir Ihnen die „Top 5“ von gängigen, aber trotzdem oft vernachlässigten Leistungen vor. Lesen Sie zudem, was bei der Abrechnung dieser Ziffern zu beachten ist. |
Die „Top 5“ der vergessenen Leistungen im Überblick
Nach unseren Erfahrungen werden die folgenden fünf Leistungen am häufigsten vergessen:
Rang | Geb.-Nr. | Leistung |
1 | Ä1 | Beratung eines Kranken, auch fernmündlich |
2 | Ä2009/Ä2010 | Entfernung Fremdkörper oberhalb oder tiefsitzend (operative Entfernung) |
3 | 04 | Erhebung des PSI-Codes |
4 | 181 (Ksl) | Konsiliarische Erörterung mit Ärzten |
5 | 2 | Niederlegung eines Heil- und Kostenplans (Kieferbruch) |
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