23.06.2016 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Einflügelige Adhäsivbrücke jetzt im BEMA: Nun stehen auch die neuen Leistungslegenden
| Ab dem 1. Juli 2016 gibt es für einflügelige Adhäsivbrücken eine eigene Gebührenposition im BEMA. Wie erwartet hat das Bundesministerium für Gesundheit den entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses zu den neuen Gebührenpositionen für ein- und zweiflügelige Adhäsivbrücken nicht beanstandet. Demnach wird im BEMA die bisherige Nr. 93 durch die Nrn. 93a und 93b ersetzt. Per Rundschreiben vom 17. Juni hat die KZBV nun auch die konkreten Leistungsbeschreibungen bekannt gegeben. |
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