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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ist die BEMA-Nr. 01k „nur“ ein Einstieg in die Kieferorthopädie?

    von Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

    | Kieferorthopädische Leistungen sind in der Kieferorthopädie-Richtlinie (KFO-RL; iww.de/s11252 ) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Sachleistung hinterlegt. Ab einer bestimmten kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) können kieferorthopädische Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Die BEMA-Nr. 01k hat somit eine wichtige Rolle für folgende Sachleistungen. |

    Diese Inhalte hat die BEMA-Nr. 01k

    Die 01k/Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen erfordert eine umfassende Dokumentation. Folgende Bestandteile müssen dokumentiert werden. Eine Vorlage finden Sie online unter Abruf-Nr. 50093872.

     

    • 1. Ärztliches Gespräch