· Kassenabrechnung
KZBV startet dreiteiliges Videoprojekt zum Inkrafttreten der neuen PAR-Richtlinie am 01.07.2021
| Am 04.06.2021 hat Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Presseinformation verkündet, dass sie die zum 01.07.2021 in Kraft tretende neue Parodontitis-Richtlinie mit einem dreiteiligen Videoprojekt begleitet. Teil 1 ist bereits verfügbar ( kzbv.de/par-richtlinie ). Dargestellt werden in dem Video u. a. die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe. Die Teile 2 und 3 des Projekts ‒ u. a. mit Informationen zur Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen ‒ werden laut KZBV in den nächsten Wochen veröffentlicht. |
Erläutert werden dann Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke im Fokus.
PRAXISTIPP | Die neuen BEMA-Positionen zu PAR-Richtlinie mit den wichtigsten Abrechnungsregeln können Sie bereits in AAZ 06/2021, Seite 2 ff., nachlesen. In Folgebeiträge ab Ausgabe 07/2021 erfahren Sie dann anhand von Praxisbeispielen alles Wichtige, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen. |