· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
KZVB konkretisiert Abrechnung digitaler Leistungen bei Aufbissbehelfen
von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen, sayn-rechenart.de
| Bekanntermaßen dürfen digitale Leistungen bei Aufbissbehelfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Einzelne KZVen bieten Praxen mit Intraoralscannern dazu verschiedene Optionen an. Die KZVB-Projektgruppe hat aktuell für die Zahnärzte in Bayern eine Stellungnahme mit Lösungsansätzen publiziert. Ob dies rechtlich haltbar ist, wird von höherer Stelle zu prüfen sein. |
Die optisch-elektronische Abformung nach Nr. 0065 GOZ ...
Der GKV-Leistungskatalog enthält keine Gebührenziffer für eine optisch-elektronische (digitale) Abformung. In der GOZ gibt es dafür seit dem 01.01.2012 die Nr. 0065 GOZ (Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich; 2,3-fach, 10,35 Euro).
... darf in Bayern privat vereinbart werden
Bayerische Zahnärzte dürfen gesetzlich Versicherten im Rahmen von Aufbissbehelfen zurzeit eine digitale Abformung nach Nr. 0065 GOZ für eine diagnostische Auswertung und Planung als Privatleistung anbieten. Entscheidet sich der Patient nach Kostenaufklärung dafür, wird eine Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) geschlossen.
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