· Fachbeitrag · Kassenabrechnung Labor
Was ist ein „Versandgang“? Neues Rundschreiben stellt Abrechnungsvoraussetzungen klar
| Immer wieder stellt sich die Frage, wie oft ein Versandgang im Sinne der BEL-II-Nrn. 933 0 (Versandkosten) bzw. 933 8 (Versandkosten bei Implantatversorgungen) durch ein Gewerbelabor berechnet werden darf. In Kommentierungen ist nachzulesen, dass es sich bei der BEL-Nr. 933 0 um eine Pauschale für die Hin- und Rückfahrt handelt. Daraus leitet sich die Frage ab, ob diese zahntechnische Leistung jeweils für die Hinfahrt und für die Rückfahrt gesondert berechnet werden könnte. Klarheit bringt jetzt ein Gemeinsames Rundschreiben des VDZI sowie des GKV-Spitzenverbands vom 11. Juli 2016. |
Hintergrund
Das Bundesschiedsamt hatte am 3. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vertragspartner - also der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) - die Abrechnungsvoraussetzungen für die Versandkostenpauschale überprüfen und klarstellen lassen. Damit sollten Doppelabrechnungen von Versandkostenpauschalen ausgeschlossen werden.
Inhalt des Gemeinsamen Rundschreibens
Mit ihrem Gemeinsamen Rundschreiben hat nun der Gemeinsame Ausschuss von VDZI und GKV-SV Folgendes mitgeteilt:
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