· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Leistungen aus mehreren Behandlungsbereichen: So vermeiden Sie Berichtigungsanträge
| Die Abrechnungsmodule im Praxisverwaltungssystem (PVS) und in den KZVen prüfen meist nur Sachverhalte innerhalb eines Leistungsbereichs. Die Feststellungscodes beziehen sich somit beispielsweise nur auf die konservierend-chirurgischen Leistungen in sich oder nur auf die Leistungen der Parodontitis-(PAR-)Behandlung usw. Krankenkassen stellen jedoch auch dann sachlich-rechnerische Berichtigungsanträge, wenn zum Beispiel bestimmte KCH-Leistungen mit PAR-Leistungen nicht sitzungsgleich abgerechnet werden können. Da diese Anträge oft berechtigt sind, stehen Regressforderungen ins Haus. Wie Sie diese vermeiden können und um welche Problematiken es geht, zeigt dieser Beitrag. |
Wichtig | Die Richtigstellungsanträge basieren auf den vereinbarten Abrechnungsbestimmungen im BEMA. Nicht alle dieser Bestimmungen sind konsequent im Prüfmodul umgesetzt. Daher helfen nur die genaue Kenntnis der Sachverhalte und eine gute Prüfung der abzurechnenden Fälle vor der Übermittlung der Abrechnung an die KZV.
Bereiche KCH und PAR
Fehlerquellen bergen hier die Erhebung des PSI, die Zahnsteinentfernung und die Beratung während einer PAR Behandlung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig