· Kassenabrechnung
Neue KZBV-Broschüre „Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsil: Informationen für Zahnarztpraxen“
| Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sind seit dem 01.10.2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz und berechnungsfähig. Nun hat die KZBV das Thema eigens in der Broschüre „Videosprechstunde, Videofallkonferenz und Telekonsil ‒ die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen “ aufbereitet und auf ihrer Website veröffentlicht ( iww.de/s4586 ). Ziel der Broschüre ist es, Zahnärzten den Umgang mit den telemedizinischen Leistungen zu erleichtern. |
Die Broschüre zeigt auf knapp zehn Seiten auf, welche technischen Anforderungen für den Einsatz der telemedizinischen Leistungen erfüllt werden müssen. Zudem gibt sie Tipps für den Weg von der analogen in die digitale Sprechstunde sowie Hinweise zur Abrechnung der neuen Leistungen.
Laut KZBV werden digitale Lösungen für Praxen und Patienten im Behandlungsalltag immer wichtiger. Erhebliche Erleichterungen könnten diese insbesondere für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung bringen, aber auch für betreuende Angehörige oder Pflegepersonal.
Weiterführende Hinweise
- Weitere Informationen ‒ auch zu Anbietern von digitalen Dienstleistungen ‒ stellt die KZBV unter kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung.
- Neue BEMA-Positionen ab 01.10.2020: So sind Videosprechstunden, Telekonsile etc. abzurechnen (AAZ 10/2020, Seite 2)
- Die neuen telemedizinischen Leistungen im BEMA: Voraussetzungen und weitere Praxisbeispiele (AAZ 11/2020, Seite 3)