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  • 24.10.2017 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neue zahnärztliche GKV-Leistungen für Pflegebedürftige ab Mitte 2018

    | Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben künftig erstmals einen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche präventive Leistungen der GKV. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.10.2017 die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums für diese Personengruppe festgelegt sind. Sollte das Bundesministerium für Gesundheit diese Erstfassung nicht beanstanden, wird der Rechtsanspruch am 01.07.2018 in Kraft treten. |