· Kassenabrechnung
PAR-Behandlung ab 01.07.2021 (Teil 2) ‒ so wird nach den neuen Regeln abgerechnet!
| Ab dem 01.07.2021 gelten neue Abrechnungsregeln für die PAR-Behandlung von Kassenpatienten. Über die neuen BEMA-Positionen hatte Sie AAZ bereits in Teil 1 informiert (siehe AAZ 06/2021, Seite 2 ff.). In diesem Folgebeitrag geht AAZ auf das Formularwesen und weitere spezielle Fragestellungen ein; darüber hinaus werden Ihnen praxisrelevante Abrechnungsbeispiele mit Erläuterungen präsentiert. |
Neue Formulare und Umsetzung durch die Softwarehersteller
Wie in den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur neuen PAR-Richtlinie vorgesehen, wurden vier neue Formulare entwickelt und abgestimmt. Die KZBV hat die Vordrucke mit Rundschreiben vom 20.05.2021 bekannt gegeben. Allerdings bedürfen diese noch zwecks Aufnahme in den Bundesmantelvertrag (BMV-Z) der schriftlichen Vereinbarung durch die Bundesmantelvertragspartner. Es gibt folgende neue Vordrucke:
- Vordruck 5a ‒ Parodontalstatus Blatt 1
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