· Kassenabrechnung
PAR-Behandlung und die richtige Abgrenzung der Leistungsinhalte bei der Abrechnung
| Welche Praxis kennt das nicht ‒ die KZV schreibt nach der Abrechnungsprüfung: „Diese Leistung ist während und unmittelbar nach der systematischen PAR-Behandlung nicht abrechenbar.“ Was ist der Grund? Oft geht es hierbei um die saubere Abgrenzung der Leistungsinhalte und die Berücksichtigung der Abrechnungsbestimmungen, aber auch um eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten. |
Hintergrund aus den Abrechnungsbestimmungen
Die vertragszahnärztlichen Leistungen in der Parodontitistherapie nach den P-Positionen (P200 bis P203) haben u. a. folgende Abrechnungsbestimmungen:
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