· Nachricht · Kassenabrechnung
Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen steigt zum 01.01.2024
| Zum 01.01.2024 steigt der Punktwert nach § 57 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bei Zahnersatz und Zahnkronen um 4,22 Prozent. Wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 29.11.2023 mitteilte, wurde dies am 20.11.2023 mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart (online unter iww.de/s9986 ). |
Der Punktwert steigt somit von derzeit 1,0389 Euro auf dann 1,0827 Euro. Er ist anzusetzen bei allen Heil- und Kostenplänen, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt werden. Die Preise für zahntechnische Leistungen wurden zum 01.01.2024 im gleichen Maße um 4,22 Prozent erhöht. Grundlage bildet hier die Vereinbarung des VDZI mit dem GKV-Spitzenverband, über die die KZBV ebenfalls am 29.11.2023 informierte (online unter iww.de/s9987).
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anpassung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge bei der Versorgung mit Zahnersatz (Festzuschüsse) zum 01.01.2024 ist noch nicht bekannt.