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  • 29.10.2015 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Zahnmedizinische Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden – der aktuelle Stand

    | Bei der zahnmedizinischen Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden (siehe auch AAZ 10/2015, Seite 1) offenbart sich zunehmend, dass die Bundesländer unterschiedlich mit der Frage umgehen, welche Leistungen diesem Personenkreis zur Verfügung stehen bzw. wie und mit wem sie abzurechnen sind. Sie stimmen jedoch darin überein, dass nur Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erfolgen können, wie das von § 4 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgegeben ist. |