· Fachbeitrag · Krankenhauspatienten
Wie ist die zahnmedizinische Behandlung von stationären Krankenhauspatienten abzurechnen?
| FRAGE: Wir haben einen gesetzlich versicherten Patienten, der zurzeit stationär im Bezirkskrankenhaus behandelt wird. Er wurde von einem Betreuer in unsere Zahnarztpraxis gebracht. Der Patient hatte eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) dabei, aber auch einen Konsilschein des Krankenhauses. Wie wird die Behandlung richtig abgerechnet?“ |
von Anita Göbel (geb. Koschny), Bayreuth, dental-consulting.net
Antwort: Hier ist zu unterscheiden, ob der Patient (oder seine Angehörigen) eine (aufschiebbare) Behandlung (z. B. PZR) selbst veranlasst hat oder ob es sich bei der Behandlung um eine nicht aufschiebbare Notfallbehandlung handelt. Ist Letzteres der Fall, übernimmt die Terminierung in der Regel ein Mitarbeiter aus dem Krankenhaus.
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