· KZBV-Statistik
KZBV Jahrbuch 2019: Trend zu weniger Füllungen ist ungebrochen
| Jüngst veröffentlichte die KZBV das „Jahrbuch 2019“ ( iww.de/s3220 ) mit vielen Zahlen und Informationen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung, darunter auch Abrechnungs- und Einzelleistungsstatistiken zu den verschiedenen Behandlungsbereichen der Zahnarztpraxis. Ein Ergebnis daraus ist, dass der Trend zu immer weniger Füllungen weiter anhält und sich sogar von 2017 auf 2018 mit einem Rückgang je Mitglied von 1,7 Prozent noch etwas verstärkt hat. Was sonst noch zur zahnärztlichen GKV-Abrechnung interessant und wichtig ist, hat AAZ nachfolgend zusammengefasst. |
Aufteilung zahnärztlicher Ausgaben
Die Ausgaben für die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz der über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechneten Beträge sind in 2018 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2,13 Prozent auf 13.808 Mio. Euro gestiegen. Bei der Aufteilung auf die einzelnen Behandlungsbereiche haben sich im Jahr 2018 gegenüber 2017 nur geringfügige Verschiebungen ergeben. Sie stellt sich wie folgt dar:
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Behandlungsbereich | Euro (Mio.) | % |
Konservierende und chirurgische Behandlung (ohne IP) | 8.094 | 58,6 % |
Zahnersatz (Festzuschüsse, ohne andersartigen ZE) | 2.958 | 21,4 % |
Kieferorthopädie | 1.185 | 8,6 % |
Individualprophylaxe | 541 | 3,9 % |
Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen | 527 | 3,8 % |
Parodontalbehandlung | 503 | 3,7 % |
Zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz | 13.808 | 100,0 % |
Zentrale Ergebnisse aus der Einzelleistungsstatistik
Die Einzelleistungsstatistiken für die Bereiche der konservierenden und chirurgischen Behandlung, Prothetik, Kieferorthopädie und Parodontalbehandlung ermöglichen Rückschlüsse auf die Entwicklung in den Leistungsbereichen. Es empfiehlt sich, die Werte der KZBV-Statistik mit denen der eigenen Zahnarztpraxis zu vergleichen und ggf. ‒ z. B. bei allzu deutlichen Abweichungen von den KZBV-Durchschnitten ‒ das Abrechnungsverhalten zu ändern.
Konservierende und chirurgische Behandlung
Im längerfristigen Rückblick ist die Zahl der Füllungen bei GKV-Versicherten in den letzten 10 Jahren um 13 bzw. um 1,4 Prozent pro Jahr und in den letzten 20 Jahren sogar um 28 Prozent zurückgegangen. Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung für das Jahr 2018 weist für die GKV eine Zahl von 49,7 Mio. Füllungen aus.
Zum 01.07.2018 sind die Abrechnungsbestimmungen zu den BEMA-Nrn. 13e‒g geändert worden, sodass auch bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren eine Versorgung mit Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich abrechnungsfähig ist. Außerdem wurde die neue Nr. 13h für eine mehr als dreiflächige Füllung im Seitenzahnbereich in den BEMA aufgenommen (siehe auch AAZ 09/2018, Seite 3 ff.). Sie wurde 29.800 Mal im 2. Halbjahr 2018 abgerechnet. Zum Vergleich: Die mehr als dreiflächige Füllung entsprechend BEMA-Nr. 13d wurde in demselben Zeitraum knapp 3 Mio. Mal abgerechnet. Statistisch gesehen spielen die Nrn. 13d‒h mit einem Anteil von rund 0,7 Prozent am gesamten Punktevolumen aus der konservierend-chirurgischen Behandlung eine eher untergeordnete Rolle.
Die Zahl der Extraktionen je Mitglied verringerte sich im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 1,5 Prozent. Dies wird im KZBV-Jahrbuch ‒ wie auch der kontinuierliche Rückgang an Füllungen ‒ als Indiz für eine verbesserte Mundgesundheit in Deutschland gewertet.
Bei der Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI) ist seit 2004 ein deutlicher Zuwachs zu erkennen (plus 44,3 Prozent je Mitglied, was ein jährliches Plus von 2,7 Prozent bedeutet).
In der nachfolgenden Tabelle sind die 10 im Jahr 2018 am häufigsten abgerechneten konservierend-chirurgischen Leistungen aufgeführt, in der Tabelle darunter noch weitere Füllungspositionen. In der Summe machen die Füllungspositionen noch immer einen erheblichen Anteil an den Gesamtpunkten aus konservierend-chirurgischer Behandlung aus ‒ nämlich ca. 25 Prozent allein aus den Nrn. 13a‒d (F1‒F4).
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BEMA-Nr. | Leistung | Häufigkeit je 100 Fälle | Anteil an den Gesamtpunkten aus kons./chir. Behandlung | |
01 | U | Untersuchung | 66,1 | 13,8 % |
Ä1 | Ber | Beratung | 40,5 | 4,2 % |
40 | I | Infiltrationsanästhesie | 37,3 | 3,5 % |
107 | Zst | Entfernen harter Zahnbeläge | 36,0 | 6,7 % |
8 | ViPr | Sensibilitätsprüfung der Zähne | 25,0 | 1,7 % |
12 | bMF | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen | 23,6 | 2,7 % |
105 | Mu | Lokale medikamentöse Mundschleimhautbehandlung | 22,5 | 2,1 % |
13b | F2 | Zweiflächige Füllung | 21,6 | 9,8 % |
Ä925a | Rö2 | Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen | 19,7 | 2,8 % |
04 | PSI | Erhebung des PSI-Codes | 18,3 | 2,1% |
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BEMA-Nr. | Leistung | Häufigkeit je 100 Fälle | Anteil an den Gesamtpunkten aus kons./chir. Behandlung | |
13a | F1 | Füllung, einflächig | 14,1 | 5,2 % |
13c | F3 | Füllung, dreiflächig | 9,9 | 5,7 % |
13d | F4 | Füllung, mehr als dreiflächig | 6,4 | 4.3 % |
Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Im Jahr 2018 wurden je 100 ZE-Fällen 49,5 Einzelkronen, 11,9 Brücken, 6,9 Totalprothesen und 9,1 Modellgussprothesen abgerechnet. Die Häufigkeit der Reparaturen lag im Jahr 2018 bei 67,3 je 100 Fälle.
Die Veränderungen beim Vergleich der relativen Häufigkeiten seit 2006 zeigen: Bei Einzelkronen, Brückenversorgungen und den Teleskopen gab es Zunahmen; Modellgussprothesen und Wiederherstellungen hingegen sind rückläufig. Dies bestätigt den anhaltenden Trend hin zu mehr festsitzenden Versorgungsformen und weniger Versorgungen mit herausnehmbarem Zahnersatz.
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Versorgungsform | Häufigkeit je 100 Fälle | Vergleich2018 mit 2006 | |
2018 | 2006 | ||
Wiederherstellungen | 67,3 | 71,1 | - 5,3 % |
Einzelkronen | 49,5 | 42,7 | + 15,9 % |
Brücken | 11,9 | 11,3 | + 5,3 % |
Teleskope | 7,0 | 6,6 | + 6,1 % |
Prothesen | 9,1 | 7,8 | + 16,7 % |
Total-/Cover-Denture-Prothesen | 6,9 | 6,7 | + 3,0 % |
Interimsprothesen | 6,3 | 4,8 | + 31,3 % |
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Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |||
Befund-Nr. | Häufigkeit je 100 Fälle | Befund-Nr. | Häufigkeit je 100 Fälle | |
1.1 | 47,4 | 1.1 | 37,0 | |
1.3 | 27,9 | 1.3 | 23,3 | |
6.8 | 21,7 | 6.8 | 14,3 | |
2.7 | 17,5 | 2.7 | 13,6 | |
1.4 | 9,6 | 6.4 | 11,2 | |
6.7 | 8,6 | 6.1 | 10,0 | |
6.1 | 8,2 | 6.6 | 8,7 | |
2.1 | 7,7 | 1.4 | 8,3 | |
3.1 | 6,9 | 6.4.1 | 7,6 | |
6.6 | 6,9 | 3.1 | 7,1 |
Bonusregelungen/Härtefälle
Eine Aufteilung der abgerechneten Festzuschüsse, bezogen auf die Bonusregelung, zeigt bei den über die KZVen abgerechneten Zahnersatzfällen (ohne andersartige Versorgungen), dass im Jahr 2018
- 10,7 Prozent der Fälle der Härtefallregelung unterlagen,
- 45,8 Prozent der Fälle einen Bonus von 30 Prozent und
- 8,1 Prozent der Fälle einen Bonus von 20 Prozent erhalten haben.
Der Anteil der Fälle ohne Bonus belief sich im Jahr 2018 auf rund 35,2 Prozent. Somit wurden nur etwa zwei Drittel der Fälle im Rahmen der Härtefallregelung bzw. der Bonusregelung abgewickelt.