· Fachbeitrag · KZBV
Vergütung in der DGUV und der Heilfürsorge steigt im Jahr 2023
| Die KZBV hat sich mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf eine Vergütungserhöhung für das Jahr 2023 verständigt. Auch in der Heilfürsorge für Bedienstete der Bundespolizei und der Bundeswehr wurde mit den zuständigen Ministerien eine Anpassung vereinbart. |
In der DGUV steigt die Vergütung um 3,45 Prozent. Der neue Punktwert beträgt 1,41 Euro. Der Bericht Zahnschaden wird mit 22,78 Euro vergütet. Beide Änderungen treten zum 01.02.2023 in Kraft. Ausgenommen ist die Versorgung von Unfallverletzten mit Zahnersatz. Hier waren schon für das Jahr 2022 für zahlreiche Leistungen Vergütungserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich vereinbart worden (AAZ 01/2022, Seite 3).
Im Bereich Heilfürsorge (Bundespolizei, Bundeswehr) steigt die Vergütung ebenfalls um 3,45 Prozent. Die Erhöhung gilt seit dem 01.01.2023.
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Bundespolizei | Bundeswehr | (Basis-)PW 2022 | PW-Steigerung für 2023 | PW seit 01.01.2023 |
KCH/KG/KB/PAR | KCH/KG/KB/PAR/IP | 1,3027 | 0,0449 | 1,3476 |
KFO/ZE | KFO/ZE | 1,1186 | 0,0386 | 1,1572 |
IP | ‒ | 1,3894* | 0,0479* | 1,4373* |
Sprechstundenbedarf | Sprechstundenbedarf | 1,8428 | 0,0636 | 1,1964 |
* Gilt nur für Bedienstete der Bundespolizei