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  • · Fachbeitrag · Neue Bonusregelung

    Festzuschusserhöhung zum 01.10.2020: Wann gilt der neue und wann der alte Zuschussbetrag?

    | FRAGE: Zum 01.10.2020 erhöhen sich ja die Festzuschussbeträge. Dazu stellen sich mir einige Fragen: (1) Was gilt z. B., wenn ein Heil- und Kostenplan (HKP) im September 2020 erstellt und im Oktober genehmigt wird: Welche Festzuschussbeträge sind bei Eingliederung im November 2020 anzusetzen? (2) Und wie ist vorzugehen, wenn im September ein genehmigter HKP vorliegt, die Behandlung aber erst im November erfolgt und der Patient die erhöhten Festzuschussbeträge einfordert? (3) Letzte Frage: Welche Festzuschüsse und Punktwerte gelten, wenn ein im September genehmigter HKP im Februar 2021 abgerechnet wird?“ |

     

    Antwort: Die neuen Festzuschussbeträge gelten für alle HKPs, die ab dem 01.10.2020 ausgestellt werden. Maßgeblich ist das Ausstellungs- und nicht das Genehmigungsdatum.

     

    PRAXISTIPP | Wenn ein HKP vor dem 01.10.2020 bereits erstellt, aber erst im Oktober genehmigt wurde, sollten Sie die Krankenkasse bitten, den genehmigten Plan vor Therapiebeginn als gegenstandslos zu betrachten und einen neuen mit Ausstellungsdatum nach dem 01.10.2020 zur Genehmigung einreichen. Dieser würde dann die Gewährung der aktuellen Festzuschüsse auslösen ‒ jedoch nur, wenn sich die Krankenkasse kulant zeigt. Ein Recht auf Genehmigung eines neuen HKP besteht nicht.