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  • · Fachbeitrag · Neue Diagnosemethoden

    Wie wird der aMMP8-Schnelltest abgerechnet?

    | Während der Entwicklung einer Parodontitis kommt es zu einer erhöhten Konzentration von aMMP8. Mit dem Nachweis von aMMP8 und der damit verbundenen Erkenntnis über parodontale Entzündungsaktivitäten kann frühzeitig eine Therapie begonnen werden. Aber wie wird der Test abgerechnet?  |

     

    Die Berechnung des aMMP8-Schnelltests ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt. Auch der jetzt vorgestellte GOZ-Referentenentwurf enthält keine entsprechende Leistung. Da dieser Schnelltest nach Inkrafttreten der GOZ‘88 zur Praxisreife gelangte, kommt die Analogberechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ infrage. Hier bestehen für den Zahnarzt zwei Möglichkeiten der Analogie: |

    1. Die Wahl einer Analoggebühr aus der GOZ

    Nach einer Entscheidung des OLG Hamm vom 7. November 2003, Az: 20 U 56/03, Abruf-Nr. 042205) ist die analoge Anwendung von Gebührenziffern aus der GOÄ nicht möglich. Demnach kommt folgender Berechnungsweg infrage: