· Fachbeitrag · Online-Abrechnung
Erfahrungen und praktische Tipps zur papierlosen Abrechnung
| Zum 1. Januar 2012 wurde der Vertrag über die Einführung der papierlosen Abrechnung per Datenträger zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und den Krankenkassen wirksam. Nachdem erste Schwierigkeiten bei den Praxisverwaltungssystemen beseitigt waren und einige KZVen bereits mit der Abrechnung des Monats Februar die Umsetzung des Vertrages vorgenommen haben, können in diesem Beitrag nun erste Erfahrungen aufgezeigt und einige praktische Tipps für die reibungslose Kommunikation zwischen Praxis und KZV gegeben werden. |
Wichtige Änderungen im Überblick
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Softwarehersteller der Praxisverwaltungs-Programme waren sich einig, so viele Fälle wie möglich abrechnungsfähig zu gestalten. Erste Fehlermeldungen wie „Kein DTA möglich …“ waren ersetzt worden durch „Noch DTA möglich…“. Dadurch wurde zwar ein Weg eröffnet, weitgehend alle Abrechnungsfälle in den Datensatz an die KZV zu übernehmen, aber die nachgelagerte Kommunikation zwischen der Praxis und ihrer KZV zur Abarbeitung von Fehlern oder zur Übermittlung fehlender Daten hat viel Zeit in Anspruch genommen.
Neue bzw. veränderte Feststellungscodes
In den Bereichen Kieferbruch/Schienen und Parodontitisbehandlung gibt es erstmals Abrechnungsmodule. Bei der Kieferorthopädie sind die Prüffeststellungen des KCH-Moduls für die Sachleistungen übernommen worden. Dies führt zu neuen bzw. veränderten Feststellungscodes, die nach den Prüfläufen vor der Übersendung der Abrechnung an die KZV von der Praxis abzuarbeiten sind.
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