· Fachbeitrag · PAR
Wiedereinführung Budget und PAR-Abrechnung ‒ das gilt für vulnerable Patientengruppen!
| Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat dazu geführt, dass die Budgetierung wieder eingeführt wird ( AAZ 11/2022, Seite 5 f.). Für die Jahre 2023 und 2024 werden ‒ je nach den Regelungen in den regionalen KZV-Bereichen im Bundesgebiet ‒ die Honorarverteilungsmaßstäbe wieder greifen. Einige Leistungen, gerade auch bei der Parodontitis-(PAR-)Behandlung sind davon ausgenommen (vgl. AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 49030380 ). Wie sich das auf die Abrechnung auswirkt und wie Leistungen bzw. Fälle zu kennzeichnen sind, zeigt dieser Beitrag. |
Hintergrund: Punktwertkappung durch das GKV-FinStG
Durch das GKV-FinStG wurde die Anpassung der Gesamtvergütungen und der Punktwerte für die Jahre 2023 und 2024 in strikter Weise begrenzt. Das führt dazu, dass die Punktwertentwicklung sich nicht mehr wie bisher an der Entwicklung der Grundlohnsumme (GLS) orientiert, sondern dass diese unterhalb dieser Kennzahl bleiben wird. Demnach dürfen sich die am 31.12.2022 geltenden Punktwerte für zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz)
- im Jahr 2023 höchstens um die um 0,75 Prozent verminderte Veränderungsrate der GLS und
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