· Fachbeitrag · Parodontologie
Abrechnung einer PAR-Schiene mit Laborkosten?
| Frage: „Wie berechnen wir bei gesetzlich und privat versicherten Patienten eine PAR-Schiene? Was ist bei den Laborkosten zu beachten?“ |
Antwort: Die Schienung parodontal gelockerter Zähne stellt beim gesetzlich versicherten Patienten eine Vertragsleistung dar. Der Bema bietet hierzu mehrere Möglichkeiten an. Zwei Beispiele:
1. Interdentale Verblockung der Zähne mit Kunststoff
Die Bema-Nr. K4 beschreibt die „Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum“. Bei dieser interdentalen Verblockung werden die Zähne durch Einbringen von adhäsiven Materialien in die Zahnzwischenräume stabilisiert. Zahntechnische Leistungen fallen bei dieser Leistung nicht an; der verbrauchte Kunststoff kann als Verbrauchsmaterial abgerechnet werden. Die Kostenträger akzeptieren erfahrungsgemäß bis zu 4 Euro pro Interdentalraum. Gegebenenfalls können zur Verstärkung Metallbügel, Glasfaserbänder oder Ähnliches eingesetzt werden. Die Materialkosten für diese zusätzlichen Verstärkungen sind entweder mit dem Bema-Honorar abgegolten, werden gesondert dem Patienten in Rechnung gestellt oder machendie gesamte Schienung zur Privatleistung (Zuzahlungsverbot). Hier sind regional unterschiedliche Auslegungen in den einzelnen KZVen zu beachten.
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