· Fachbeitrag · Parodontologie
Anpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 ‒ UPT-Frequenzen und Evaluation
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.12.2024 Anpassungen in der PAR-Richtlinie beschlossen. Hierüber informiert die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 20.12.2024 in einem Rundschreiben (online iww.de/s12403 ). |
In der Anpassung geht es um zwei Themen
In der PAR-Richtlinie war von vornherein vorgesehen, nach zwei Jahren eine Evaluation der Richtlinie vorzunehmen. Bereits vorliegende Erfahrungen hierfür haben zwei Dinge gezeigt:
- 1. Es besteht Bedarf an einer Klarstellung der Regelungen in § 13 der Richtlinie zur Erbringung der Maßnahmen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT; vgl. AAZ 05/2024, Seite 1, Abruf-Nr. 49991126).
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