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  • · Fachbeitrag · Patientenverwaltung

    ePA für alle ‒ die „neue“ elektronische Patientenakte kommt

    | Ab dem 15.01.2025 startet die neue elektronische Patientenakte, die „ePA für alle“. Welche Unterschiede zu dem bisherigen Verfahren bestehen und welche abrechnungstechnischen Sachverhalte zu beachten sind, lesen Sie in diesem Beitrag. |

    So funktioniert die neue ePA

    Die ePA, auch die neue ePA für alle, ist eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI).

     

    Wer keine ePA möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren)

    Alle gesetzlich Versicherten erhalten von ihrer Krankenkasse künftig eine ePA, ohne dass sie etwas dafür tun müssen. Wer keine ePA möchte, muss gegenüber der Krankenkasse aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Zahnarztpraxen benötigen für die neue ePA lediglich ein Update für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS). Bislang musste die elektronische Patientenakte von den Patienten aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragt werden. Die neue ePA für alle wird deshalb sukzessive Normalität in der Zahnarztpraxis werden. Sie enthält wichtige Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (z. B. Medikationsliste, Zahnbonusheft), die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können.