· Fachbeitrag · Praxisorganisation
Checklisten zur Behandlungsdokumentation: Für und Wider!
| Spätestens mit dem in 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz ist klar geworden, dass es heute nicht allein genügt, die bei einer Behandlung erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Vielmehr müssen u. a. Diagnose (Befund und Indikation), Behandlungsalternativen, Prognose, Behandlungsrisiken, Folgen bei Unterlassung, Behandlungsablauf (Termine und Zeitplanung), Kosten sowie Hinweise zur Erstattung festgehalten werden. Hier können selbst erarbeitete Checklisten hilfreich sein. Aber es gibt auch Nachteile. AAZ beleuchtet das Für und Wider. |
Vorgehen beim Erstellen der Checklisten
Die Umstellung von sofortiger Leistungseingabe hin zur Erfassung der Behandlungsabläufe in Checklisten ist eine wahre Herausforderung für das gesamte Team. Grundvoraussetzung hierfür ist es, standardisierte Checklisten für jeden infrage kommenden künftigen Behandlungsablauf vorzubereiten und zu hinterlegen. Checklisten können z. B. zu folgenden Behandlungsabläufen hinterlegt werden:
- Untersuchung, Beratung und Diagnostik
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