· Fachbeitrag · Privatleistungen
Sonderausgabe „Privatleistungen abrechnen trotz Zuzahlungsverbot“ zum Download
| Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine gute, den aktuellen (zahn-)medizinischen Erkenntnissen entsprechende Versorgung, die aber gleichzeitig dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu genügen hat. In diesem Spannungsfeld muss der Zahnarzt regelmäßig beurteilen, wann die Grenze zwischen Leistungsanspruch des GKV-Patienten und darüber hinausgehenden Therapiealternativen überschritten wird. Doch wann sind private Zusatzleistungen möglich, wo liegen die Grenzen? Antworten darauf liefert AAZ in der Sonderausgabe „Privatleistungen abrechnen trotz Zuzahlungsverbot“. |
Die Sonderausgabe wurde jetzt als PDF-Datei im Downloadbereich von AAZ eingestellt (aaz.iww.de ‒> Downloads ‒> Sonderausgaben). Betrachtet werden Privatleistungen trotz Zuzahlungsverbot
- bei allgemeinzahnärztlichen und prophylaktischen Leistungen,
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