· Nachricht · Privatliquidation
Abnahme und Wiederbefestigung einer implantatgetragenen Stegkonstruktion bei der PZR
| Im Rahmen der PZR ist es manchmal notwendig, eine implantatgetragene Stegkonstruktion abzunehmen, im Labor abzuzustrahlen und zu polieren und anschließend wiederzubefestigen. Was ist dann berechnungsfähig? |
In solchen Fällen kann für die Abnahme des Steges die Nr. 2290 analog je Verankerung und für die Wiedereingliederung die Nr. 2310 analog je Verankerung berechnet werden. Denkbar ist auch, für den gesamten Auswechselvorgang die GOZ-Nr. 9060 analog in Ansatz zu bringen. Für die Überarbeitung im Labor sollte ein Beleg für zahntechnische Leistungen erstellt werden.
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Zahn/ Region | GOZ-Nr. | Leistungsbeschreibung / Auslagen | Anz. | E-Satz | Faktor | Erl. | Betrag |
44,42,32,42 | 2290a | Entfernen einer implantatgetragenen Stegkonstruktion, je Verankerung, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ; entsprechend Entfernen einer Krone | 4 | 10,12 Euro | 2,3 | 93,12 Euro | |
44,42,32,42 | 2310a | Wiederbefestigen implantatgetragene Stegkonstruktion, je Verankerung; gemäß § 6 Abs. 1 GOZ; entsprechend Wiederbefestigen einer Krone | 4 | 8,16 Euro | 2,3 | 75,04 Euro | |
§ 9 | Stegkonstruktion sandstrahlen und polieren, je Zahneinheit | 8 | 3,50 Euro | 28,00 Euro | |||
Rechnungsbetrag | 196,16 Euro |
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Zahn/Region | GOZ-Nr. | Leistungsbeschreibung/Auslagen | Anz. | E-Satz | Faktor | Erl. | Betrag |
44,42,32,42 | 9060a | Entfernen und Wiederbefestigen einer implantatgetragenen Stegkonstruktion, je Verankerung, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ; entspr. Auswechseln eines Sekundärteils | 4 | 17,60 Euro | 2,3 | 161,96 Euro | |
§ 9 | Stegkonstruktion sandstrahlen und polieren, je Zahneinheit | 8 | 3,50 Euro | 28,00 Euro | |||
Rechnungsbetrag | 189,96 Euro |