· Fachbeitrag · Privatliquidation
Abrechnung von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen (Teil 1)
| Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind immer reine Privatleistungen und werden deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Auch die Kostenübernahme durch private Kostenerstatter gestaltet sich manchmal schwierig - und erst recht die durch Beihilfen. Da es sich bei den Leistungen aber in der Regel um sehr aufwendige Maßnahmen handelt, gilt es umso mehr, diese korrekt und vollständig abzurechnen. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht der Leistungen und erläutert einige Abrechnungsbesonderheiten. |
|
Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation |
Umfasst
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig