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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die neue „GOZ 2012“, Teil 4: Die Abrechnung von augmentativen Verfahren in der Implantologie

    | Die Implantologie hat klare Fortschritte erzielt: Während beim Inkrafttreten der „GOZ 1988“ Implantate nur bei optimalem Knochenlager inseriert werden konnten, stehen heute augmentative Verfahren zur Verfügung, die das Implantatlager so verbessern, dass auch bei einem Mangel an Knochensubstanz implantiert werden kann. Die „GOZ 2012“ enthält nun die augmentativen Verfahren im Teil „K. Implantologische Leistungen“, die wir in diesem Beitrag vorstellen. Die Teile 1 bis 3 finden Sie in AAZ Nrn. 11 und 12/2011 sowie 1/2012. |

    Augmentative Maßnahmen am Alveolarfortsatz

    Wir stellen Ihnen die Leistungen vor und geben Hinweise zur Abrechnung.

     

    Geb.-Nr.
    Leistungsbeschreibung
    Punktzahl
    Gebühr (Euro)
    1,0-fach
    2,3-fach

    9100

    Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    Mit der Leistung nach Nummer 9100 sind folgende Leistungen abgegolten:

    Lagerbildung, Glättung des Alveolarfortsatzes, ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) und Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung, ggf. einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren.

    • 1. Die Leistung nach Nummer 9100 ist für die Glättung des Alveolarfortsatzes im Bereich des Implantatbettes nicht berechnungsfähig.
    • 2. Neben der Leistung nach Nummer 9100 sind die Leistungen nach der Nummer 9130 nicht berechnungsfähig.
    • 3. Wird die Leistung nach Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach Nummer 9110 erbracht, ist die Hälfte der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig.
    • 4. Wird die Leistung nach Nummer 9100 in derselben Kieferhälfte neben der Leistung nach Nummer 9120 erbracht, ist ein Drittel der Gebühr der Nummer 9100 berechnungsfähig.

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