· Fachbeitrag · Privatliquidation
„GOZ 2012“, Teil 3: K. Implantologische Leistungen
| Während die Novellierung der GOZ so erfolgte, dass in den übrigen Teilen einige wenige neue Leistungen hinzukamen oder bei bekannten Leistungen Klarstellungen erfolgten, ist der Teil K. Implantologische Leistungen komplett umgebaut worden. Die neuen Ziffern stellen wir vor und geben Hinweise zur Berechnung. Die Teile 1 und 2 finden Sie in Nrn. 11 und 12/2011 von AAZ. |
Allgemeine Bestimmungen zum Teil K. Implantologische Leistungen
|
Wie schon in D. Chirurgische Leistungen und E. Parodontologische Leistungen wurde der Begriff der „primären Wundversorgung“ konkretisiert. Klargestellt ist damit, dass die primäre Wundversorgung einen Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung enthält. Muss zum Beispiel nach augmentativen Maßnahmen Lappen mobilisiert werden, um eine vollständige Wundabdeckung zu erreichen, kann jetzt dafür eine gesonderte Gebühr berechnet werden. Einschlägig ist für diese Maßnahme aber nicht mehr die GOÄ-Nr. 2381, sondern die neu in die GOZ aufgenommene Nr. 3100 (Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig