Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Privatkasse erstattet Wurzelbehandlung nur anteilig: So lässt sich dagegen argumentieren!

    | Es kommt vor, dass private Krankenversicherungen die Leistungen einer Wurzelbehandlung nur zu einem reduzierten prozentualen Anteil erstatten, wenn die Behandlung als vorbereitende Maßnahme vor der Kronenpräparation erfolgt. Sie argumentieren, unter dieser Voraussetzung würde dann der Zahnersatztarif gelten. Der AAZ-Redaktion wurde z. B. ein Fall mitgeteilt, in dem die Versicherung lediglich 60 Prozent erstattete. Wie kann man dem Patienten helfen, um eine vollständige Erstattung zu erwirken? |

     

    Auch wenn eine Wurzelbehandlung als vorbereitende Maßnahme vor der Kronenpräparation notwendig ist, trifft die Argumentation der Versicherung dennoch nicht zu. Grund: Die Wurzelbehandlung ist als selbstständige Leistung anzusehen, deren Abrechnung in Teil C der GOZ - konservierende Leistungen - geregelt ist. Die entsprechenden Positionen sind demnach nicht mit dem Zahnersatztarif, sondern vielmehr mit dem Tarif für konservierende Leistungen zu erstatten. Das bedeutet, dass dem Patienten die Kosten für die Wurzelbehandlung in der Regel komplett erstattet werden müssen.

     

    Sie können ihm z. B. einen Brief folgenden Inhalts schreiben: