· Fachbeitrag · Privatliquidation
Prophylaxe-Leistungen, Teil 2: Weitere neue Möglichkeiten und Wege bei der Abrechnung
| Durch die Novellierung der GOZ bieten sich deutlich mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung und Berechnung individualprophylaktischer Leistungen. Nach dem ersten Teil in der März-Ausgabe geben wir Ihnen nachfolgend weitere wichtige Hinweise zu den neuen Abrechnungsmöglichkeiten. |
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Diese Leistung ist für die Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechenbar. Sie ist zum Beispiel bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen, Einschleiftherapien und auch nach der PZR berechnungsfähig, und zwar je Kiefer.Als Materialien können Fluoridierungsgele/-lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Wird zur Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ein Dental-Laser eingesetzt, ist dies bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen.
Politur von vorhandenen Restaurationen
Die GOZ-Nr. 2130 fasst die Positionen 206, 208, 210 und 212 in einer Gebühr zusammen. Sie wurde erheblich aufgewertet:
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