19.06.2020 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Prothese wird erweitert: Darf die Nr. 5070 zusätzlich zu Nr. 5260 GOZ berechnet werden?
| Frage: „ Bei einem Privatpatienten haben wir eine UK-Prothese um die Zähne 34–37 erweitert. Dies berechnen wir nach Nr. 5260 GOZ. Die Prothesenspanne war vorher noch nicht vorhanden. Ist in diesem Fall zusätzlich die Nr. 5070 GOZ (Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese) berechenbar?“ |
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