· Fachbeitrag · Privatliquidation
Sportmundschutz ‒ wie kann ich ihn berechnen?
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Sportler, die gefährliche Sportarten wie z. B. Kampfsport, Eishockey oder Feldhockey betreiben, möchten regelmäßig ihre Zähne vor den unfallbedingten Folgen eines Schlags oder Treffers schützen. Eine wirksame Hilfe sind dabei Sportschutzschienen. Je nach ausgeübter Sportart gibt es sie in unterschiedlicher Dicke und Härte. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Sportmundschutz berechnet werden kann. |
Sportmundschutz ist weder im BEMA noch in der GOZ bzw. GOÄ enthalten
Weder im BEMA noch in der GOZ oder GOÄ ist eine Leistung Sportmundschutz oder Sportschutzschiene enthalten. Ein solcher Schutz darf bei Kassenpatienten nicht zulasten der GKV berechnet werden, sondern ist vorher nach § 4 Abs. 5 BMV-Z oder § 7 Abs. 7 EKVZ privat zu vereinbaren. Es gibt zwei verschiedene Berechnungsmöglichkeiten ‒ je nachdem, ob der Sportmundschutz medizinisch indiziert ist oder nicht. Dies gilt gleichermaßen für GKV- wie auch für PKV-Versicherte.
1. Abrechnung bei medizinisch nicht notwendigem Sportmundschutz
Medizinisch nicht notwendige Leistungen nach § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ, die auf Verlangen des Patienten gemäß § 2 Abs. 3 GOZ erbracht werden, müssen mit dem Patienten vorher schriftlich vereinbart werden. Für die Berechnung wird eine eigene Verlangensleistungsnummer angelegt.
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