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  • · Fachbeitrag · Prophylaxe

    BARMER, DAK und KKH kündigen Verträge zur Frühprävention bei Kleinkindern zum 01.04.2018

    | Laut einer Mitteilung der KZV Baden-Württemberg von Mitte März haben die BARMER, die DAK-Gesundheit sowie die KKH die bestehenden Verträge zur Frühprävention bei Kleinkindern zum 01.04.2018 gekündigt (siehe auch AAZ 11/2017, Seite 1). Hintergrund der Kündigung ist eine Intervention des Bundesversicherungsamts (BVA) gegenüber diesen Ersatzkassen. Nach Ansicht des BVA gehen die vereinbarten Leistungsinhalte über die Regelversorgung hinaus und gehören somit nicht zum Leistungskatalog der GKV. |

     

    Die genannten Ersatzkassen haben allem Anschein nach die Verträge auch in allen anderen KZV-Bereichen, in denen sie galten (u. a. Nordrhein und Rheinland-Pfalz), gekündigt. Somit ist davon auszugehen, dass die Früherkennung für die „ganz Kleinen“ ab dem 01.04.2018 flächendeckend nicht mehr erstattet wird und die folgenden Abrechnungsziffern nicht mehr abgerechnet werden können:

     

    • 665 (Beratung und Aufklärung der Mutter während der Schwangerschaft oder in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes)