· Fachbeitrag · Prophylaxe
Die Abrechnung individualprophylaktischer Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Die Individualprophylaxe dient der Vorbeugung gegen Karies, Parodontal-Erkrankungen sowie der Erhaltung der Zahngesundheit. Welche Leistungspositionen bei der Abrechnung zum Ansatz kommen und welches Potenzial die Individualprophylaxe bietet, lesen Sie in diesem Beitrag. I
Individualprophylaxe-Richtlinie
In der Richtlinie des G-BA sind gemäß § 22 Abs. 2 SGB V die Art, der Umfang und die zahnärztlichen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen im Rahmen der Individualprophylaxe geregelt. Gesetzlich Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms betreut werden. Für GKV-Versicherte mit einem hohen Kariesrisiko gelten andere Abrechnungsmöglichkeiten. Diese werden allerdings in einigen Praxen noch nicht genutzt.
Im Sinne der G-BA-Richtlinie für Individualprophylaxe gilt ein hohes Kariesrisiko für Patienten, wenn folgende Werte erreicht sind.
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