Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Prophylaxe

    Dokumentieren Sie alle Leistungen während der PZR?

    | Nur wer die professionelle Zahnreinigung (PZR) vollständig dokumentiert hat, wird sie später vollständig berechnen. Prüfen Sie anhand der Checkliste, wie gut Sie dokumentieren und passen Sie Ihre Dokumentation an! |

     

    Checkliste zur Überprüfung der eigenen Abrechnung nutzen

    Die Dokumentation soll immer im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung erfolgen. Denken Sie daran, dass Ihre Dokumentation auch dann korrekt und komplett erfolgen muss, wenn Sie nicht jede mögliche Leistung in Rechnung stellen. Vielleicht werden Sie durch die nachfolgende Checkliste jedoch angeregt, etwas mehr oder anders abzurechnen als Sie es bislang tun.

     

    • Checkliste: Dokumentieren Sie alles Notwendige?
    Dokumentation
    Bedeutung für die Abrechnung und Erläuterungen

    Welche Plaque-Indices wurden erhoben?

    Um die GOZ-Nrn. 1000/1010 abrechnen zu können, muss ein Hygienestatus erstellt worden sein. Dieser muss entsprechend dokumentiert werden.

    Dauer und Inhalt der Beratung/Unterweisung

    Die GOZ-Nrn. 1000/1010 haben eine zeitliche Vorgabe, um sie abrechnen zu können: 25 Minuten für die GOZ-Nr. 1000 und 15 Minuten für die Nr. 1010. Die Beratung/Unterweisung kann auch unterbrochen und dann wieder aufgenommen werden, maßgeblich ist die Gesamtdauer.

     

    Dokumentationsbeispiele:

    • Besprechung Indices: 10 Minuten
    • PZR
    • Beratung zur Putztechnik und zu Zahnseide: 10 Minuten
    • Politur, Fluoridierung, Beratung zur häuslichen Fluoridierung: 5 Minuten

    Welche Gingival- oder Parodontal-Indices wurden erhoben?

    Die GOZ-Nr. 4005 (Erhebung Gingivaindex und/oder Parodontalindex) ist innerhalb eines Jahres 2 x berechnungsfähig. Wird mehr als ein Index erhoben, ist das eine gute Begründung für die Faktorerhöhung.

    An welchen Zähnen erfolgte die PZR?

    Da die PZR je Zahn mit der GOZ-Nr. 1040 berechnet wird, ist die Zahnangabe wichtig.

    Aufwand der PZR einschätzen (einfach/durchschnittlich/schwierig)

    Anhand des Aufwands wird die Faktorerhöhung für die GOZ-Nr. 1040 bestimmt.

    Wurden Implantate gereinigt? Beschreibung des Aufwands

    Dient der Faktorbestimmung für GOZ-Nr. 1040 und gleichzeitig als Begründung für die Faktorerhöhung.

    Bestand eine übermäßige Blutung?

    Eine übermäßige Blutung rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

    Bestand eine übermäßige Schmerzempfindlichkeit?

    Eine übermäßige Schmerzempfindlichkeit begründet eine Faktorerhöhung.

    Wurden die Wangen und die Zunge gereinigt?

    Die Wangen- und Zungenreinigung ist kein Bestandteil der GOZ-Nr. 1040 (PZR) und wird analog gemäß § 6 Abs. 1 berechnet.

    Wurden prothetische Teile, die im Mund sind, gereinigt?

    Prothetische Teile wie zum Beispiel Stege werden in der GOZ-Nr. 1040 nicht erwähnt und können somit auch nicht als PZR berechnet werden. Deshalb wird diese Reinigung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

    Wurde der herausnehmbare Zahnersatz gereinigt?

    Die Reinigung herausnehmbarer Zahnersatzteile (Prothesen, abnehmbare Brücken) erfolgt nach BEB. Den Preis kalkulieren Sie selbst.

    Wurden Füllungen poliert? Wenn ja: an welchen Zähnen und Flächen?

    Die Politur der Füllungen wird nach GOZ-Nr. 2130 berechnet. Je nach Aufwand sollten Sie den Faktor reduzieren, da die Leistung gut bewertet ist (104 Punkte).

     

    Das Beseitigen überstehender Füllungsränder bei alten Füllungen kann bei GKV-Patienten über die BEMA-Nr. 106 berechnet werden.

    Wurde die PZR unter Anästhesie durchgeführt? Wenn ja: welche Art von Anästhesie? Art und Menge des verwendeten Anästhetikums

    Als Positionen für Anästhesien im Rahmen einer PZR stehen zur Verfügung:

     

    • GOZ-Nr. 0080 Oberflächenanästhesie je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
    • GOZ-Nr. 0090 Infiltrationsanästhesie + Anästhetikum
    • GOZ-Nr. 0100 Leitungsanästhesie + Anästhetikum

    Die Folgeleistungen folgen immer den Hauptleistungen. Daher wird die Anästhesie, wenn sie bei einer PZR erfolgt, auch privat berechnet.

    Wurden zusätzlich subgingivale Konkremente entfernt? Wenn ja: an welchen Zähnen bzw. Implantaten?

    Die Entfernung von subgingivalen Belägen auf nicht chirurgischem Wege ist kein Bestandteil der GOZ-Nr. 1040 und wird analog gemäß § 6 Abs. 1 berechnet.

    Wurden die Zahnfleischtaschen gespült? Wenn ja: mit welchem Material?

    Für Spülungen von Zahnfleischtaschen ist die GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, ggf. einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung) berechnungsfähig. Das Material muss dokumentiert werden, ist aber mit der Gebühr abgegolten.

     

    Sollten Sie die BEMA-Nr. 105 (Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen) berechnen, denken Sie daran, die Diagnose in der Karteikarte zu dokumentieren.

    Wurde subgingival antibakterielles Material - zum Beispiel CHX-Gel - eingebracht?

    Berechnungsfähig ist hier die GOZ-Nr. 4025 (Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn). Die Materialkosten werden zusätzlich berechnet. Die Gebühr darf auch neben der GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen) berechnet werden.

    Wurde fluoridiert? Wenn ja: mit welchem Material?

    Für alle Zähne, an denen die GOZ-Nr. 1040 berechnet wurde, kann die Fluoridierung nicht zusätzlich berechnet werden. Ist jedoch an einzelnen Zähnen zum Beispiel die GOZ-Nr. 4050/4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge) berechnet worden, ist die GOZ-Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung) zusätzlich berechnungsfähig.

    Wurden empfindliche Zahnhälse behandelt? Welche? Womit?

    Die GOZ unterscheidet prophylaktische Fluoridierungen und therapeutisches Behandeln von empfindlichen Zahnhälsen. Die GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen) kann je Kiefer berechnet werden - unabhängig davon, ob die PZR abgerechnet wurde oder nicht.

    Wurden Zähne versiegelt? Welche? Womit?

    Die GOZ-Nr. 2000 umfasst die Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren und Glattflächen und ist je Zahn berechnungsfähig.

     

    Das Material ist abgegolten, sollte aber immer dokumentiert werden, um die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu erfüllen.

    Welche Leistungen sind in der Folgesitzung möglich?

    Für die Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder nach professioneller Zahnreinigung ist die GOZ-Nr. 4060 je Zahn oder Implantat (auch Brückenglied) berechungsfähig. Die Leistung umfasst auch die Nachreinigung einschließlich Polieren.