· Fachbeitrag · Prothetik
„Die neuen Zähne passen nicht!“ - Umgang mit Mängelansprüchen bei Zahnersatzversorgungen
| Patienten werden immer kritischer im Umgang mit der Versorgung beim Zahnarzt. Ist ein Patient mit der neuen prothetischen Versorgung unzufrieden, führt der Weg sehr schnell zum Gutachter oder zum Gericht. Wie ist der Verfahrensgang, wie verhält sich der Zahnarzt in dieser Situation richtig? |
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Versorgung mit Zahnersatz ist ein komplexer Prozess, in deren Verlauf sich immer wieder Probleme ergeben können. Insbesondere bei umfangreicheren prothetischen Versorgungen ist allgemein anerkannt, dass der Zahnarzt nicht zusichern kann, dass diese auf Anhieb genau passen. Der Zahnarzt ist aber verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Diese Nachbesserungsarbeiten sind mit dem Honorar für die ausgeführte prothetische Arbeit abgegolten. Umgekehrt ist der Patient verpflichtet, diese Nachbesserungen durchführen zu lassen, jedenfalls solange sie ihm zuzumuten sind. Aber auch dann, wenn die Versorgung eingegliedert und die Behandlung abgeschlossen wurde, können sich im Laufe der Gewährleistungszeit Probleme einstellen, die nicht immer zur Zufriedenheit des Patienten beseitigt werden.
Anforderungen nach BGH-Rechtsprechung
Der Zahnarzt schuldet laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht den Behandlungserfolg. Er ist jedoch verpflichtet, eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Standard in der zahnmedizinischen Wissenschaft durchzuführen (lege-artis-Behandlung).
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