· Fachbeitrag · Prothetik
Prothesenbasis wird vor der Unterfütterung umgestaltet: Ist ein individueller Löffel ansatzfähig?
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
| Im Rahmen vollständiger Unterfütterungen stellt sich immer wieder die Frage, ob neben der Unterfütterung nach den BEMA-Nrn.100d‒100f bzw. Nrn. 5280‒5300 GOZ z. B. das Ausschleifen der Prothesenbasis für eine Unterfütterung als individueller oder funktioneller Abformlöffel berechnet werden kann. Im gebührenrechtlichen Regelwerk fehlen dazu klare Aussagen, unter den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) gehen die Meinungen auseinander. Antworten gibt dieser Beitrag. |
Darum kann ein individueller Löffel notwendig sein
Eine vollständige Unterfütterung ist notwendig, wenn die gesamte Prothesenbasis dem Kiefer unvollkommen anliegt. Für die vollständige Unterfütterung einer totalen Prothese oder Deckprothese kann es zusätzlich notwendig sein, auch die Funktionsrandgestaltung zu erneuern. Um eine bestmögliche Haftung der Prothese zu gewährleisten, muss der Funktionsrand während der Weichteilbewegungen wie beispielsweise beim Schlucken und Kauen weitestgehend unbelastet bleiben.
Um eine Abdichtung der Prothesenränder zu erzielen, sollte sich der Funktionsrand möglichst luftdicht der Schleimhaut anlagern, um so das Aneinanderhaften von Prothese und Prothesenlager zu verbessern. Die Weichteile werden durch funktionelle Bewegungen der Bänder und Muskelansätze abgeformt. Bei der Funktionsabformung wird somit versucht, diejenige Form und Ausdehnung der beweglichen Grenzzonengewebe bei der Erstarrung des Abformmaterials festzuhalten, die ohne Behinderung die bestmögliche Funktionsrandwirkung erzielt. Dabei dient die Prothese selbst als individueller Abformlöffel.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig