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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Provisorische Versorgungen (Teil 2): So bekommen Sie die Abrechnungsvielfalt in den Griff

    | In Teil 1 (siehe AAZ 9/12, S. 8 ff.) wurde die Abrechnung einiger Formen provisorischer Versorgungen dargestellt und erläutert. Im nachfolgenden und abschließenden Teil 2 werden die noch ausstehenden Formen provisorischer Versorgungen und deren Abrechnung nach Bema und GOZ besprochen. |

    Privatabrechnung festsitzender provisorischer Kronen

    In der Privatliquidation hat sich im Bereich der festsitzenden provisorischen Versorgungen einiges geändert. Für die Berechnung provisorischer Kronen und Brücken stehen die GOZ-Nrn. 2260, 2270, 5120 und Nr. 5140 zur Verfügung.

     

    • GOZ-Nr. 2260

    Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung