· Fachbeitrag · Sachlich-rechnerische Berichtigungen
Zahnersatz: Beanstandungen der Krankenkassen verhindern (Teil 3) ‒ so geht‘s
| Beim Zahnersatz machen gesetzliche Krankenkassen gern und rege Gebrauch davon, über sachlich-rechnerische Berichtigungsanträge zu viel gezahltes Honorar ‒ hier also Festzuschüsse ‒ vom Zahnarzt zurückzufordern. Um das zu verhindern, gilt es, den Kassen möglichst gar keine Gründe für Beanstandungen zu geben. Über einige häufige Beanstandungsgründe hat AAZ in den Ausgaben 04 und 05/2019 berichtet. In diesem letzten Teil der Serie zeigt AAZ weitere Gründe auf, aus denen Krankenkassen Beanstandungen ableiten, und wie Sie diese verhindern können. |
Fehlende Mitgliedschaft des Patienten in der Krankenkasse
Wenn eine Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan zulasten einer Krankenkasse abrechnet, bei der der Patient offensichtlich gar nicht (mehr) versichert ist, stellen die Kostenträger ihre Berichtigungsanträge. Das ist zwar keine ausgewiesene Besonderheit bei prothetischen Fällen, gilt aber natürlich auch hier. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) stellen leider sehr häufig fest, dass sie solche Berichtigungsanträge anerkennen müssen. Hierbei gibt es zwei typische Situationen:
1. Praxis rechnet versehentlich mit der falschen Krankenkasse ab
In diesem Fall wird der abgerechnete Festzuschuss von der KZV in Regress genommen. Ein Widerspruch gegen entsprechende Bescheide macht wenig Sinn, weil selbstverständlich nur mit der zutreffenden Krankenkasse abgerechnet werden kann.
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