· Fachbeitrag · Verordnung
Rezept für Krankengymnastik oder manuelle Therapie: Was muss der Zahnarzt beachten?
| Laut einer amerikanischen Studie verarbeiten ca. 30 Prozent aller Menschen Stress und seelische Belastungen durch Zähneknirschen oder Pressen. Meistens geschieht dies in der Nacht, sodass die Betroffenen es selbst nicht unmittelbar merken. Häufige Folge sind Schmerzen im Kiefergelenk, aber es können auch Muskelverspannungen im Hals- und Nackenbereich sowie Kopfschmerzen, Schwindel und Tinnitus auftreten. Bei solchen Patienten kommt es auch für den Zahnarzt infrage, physiotherapeutische Leistungen zu verschreiben. Was ist dabei zu beachten, welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es? |
Verordnungen durch Zahnärzte - was gilt?
Bei Auftreten der obigen Symptome suchen Patienten oft erst Humanmediziner wie Orthopäden oder Neurologen auf. Erst wenn sich die Zähne abreiben, lockern oder vielleicht eine Verblendung vom Zahnersatz zu Schaden kommt, wird der Zahnarzt konsultiert. Neben einer Schienentherapie, die meist nicht unmittelbar eingeleitet werden kann, weil ein Abdruck unmöglich ist, kommt eine Physiotherapie infrage. Da solche Fälle nicht alltäglich in der Zahnarztpraxis vorkommen, gibt es Unsicherheiten, wie dann vorzugehen ist. Folgende Fragen stellen sich:
- Wie oft darf Krankengymnastik verschrieben werden?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig