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  • · Wiederherstellung

    Wiederherstellung von Implantataufbauten ‒ so rechnen Sie verschiedene Varianten ab

    Bild: ©DenDor - stock.adobe.com

    | Welche Honorarleistungen und Festzuschussbefunde können bei der Wiederherstellung von Implantataufbauten angesetzt werden? AAZ zeigt Ihnen anhand von Beispielen die korrekte Umsetzung. |

    Basisinformationen für die Abrechnungsbeispiele

    Bevor wir zu den Beispielen kommen, stellen wir die relevanten Basisinformationen voran. Diese haben wir jeweils zusätzlich vorne mit einem Buchstaben versehen. In den Beispielen werden dann in der Zeile „Erläuterung“ die jeweils passenden Buchstaben gesetzt. So wird vermieden, dass sich die Erläuterungen regelmäßig wiederholen.

     

    • (A) Leistungen am Implantat vor der rekonstruktiven Phase

    Implantate werden nach ihrer knöchernen subgingivalen Einheilung in der zweiten Behandlungsphase (zweiphasiges Implantatsystem) für die prothetische Versorgung freigelegt und Sekundärteile eingefügt. Dafür ist je Implantat die Nr. 9040 GOZ zu berechnen.

     

    Leistungstext zu Nr. 9040 GOZ (2,3-fach 80,98 Euro)

    Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z. B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem.