Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung, Teil 3

    Richtlinien des G-BA richtig anwenden ‒ häufige Problemfälle

    von Yvonne Lindner, ZMV, Referentin, Jena, www.dentalcheck-thueringen.de

    | Wie eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung auszusehen hat, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) insbesondere in der „Behandlungsrichtlinie“. Deren Inhalte stecken auch den Rahmen für Ihre Abrechnung ab. Bei Abweichungen von der Behandlungsrichtlinie entsteht schnell der Verdacht, Sie könnten unwirtschaftlich oder gar falsch abgerechnet haben. Was häufig beanstandet wird und wie Sie „Auffälligkeiten“ vermeiden können, zeigt Ihnen der dritte Teil anhand von ausgewählten Beispielen aus der Praxis. |

    G-BA-Richtlinien geben den Rahmen vor

    Ziel der Richtlinien des G-BA ist insgesamt, den GKV-Versicherten eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse und dem zahnmedizinischen Fortschritt unter den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu sichern. Die Richtlinien ‒ so z. B. neben der Behandlungsrichtlinie die Richtlinien „Zahnärztliche Früherkennung“ und „Zahnärztliche Individualprophylaxe“ ‒ sind auf eine ursachengerechte, zahnsubstanzschonende und präventionsorientierte Behandlung ausgerichtet. Die Abrechenbarkeit regeln die Vertragspartner.

     

    Der Eintritt der Krankheit soll durch gesundheitsbewusste Lebensführung sowie eine frühzeitige, regelmäßige Beteiligung der Patienten an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen weitestgehend verhindert werden. Auch soll er an der Behandlung aktiv mitwirken. Auf eine ausreichende Mundhygiene ist der Patient regelmäßig hinzuweisen. So fordert es auch die Behandlungsrichtlinie (unter A. 2. Abs. 3).