· Fachbeitrag · Zahnersatz
Abrechnung von gnathologisch gestalteten Prothesen in BEMA und GOZ
von Anita Koschny, Bayreuth, www.dental-consulting.net
| Die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit einer gnathologisch gestalteten Totalprothese nach Prof. Gutowski ist eine häufige Versorgungsform in der Zahnarztpraxis. Der Gesamtaufwand bei der Anfertigung ist wesentlich höher als bei einer einfachen Totalprothese, was sich auch deutlich auf die Abrechnung auswirkt. Wie eine solche Versorgung in BEMA und GOZ abzurechnen ist, wird nachfolgend erläutert. |
Gnathologisch gestaltete Totalprothesen in GOZ und BEMA
Eine gnathologisch gestaltete Totalprothese ist in der GOZ nach den üblichen Gebührenpositionen (Nrn. 5220 ff.) zu berechnen. Bei Kassenpatienten kann eine solche Totalprothese laut Angaben der KZBV als gleichartige Versorgung abgerechnet werden, also auf dem Heil- und Kostenplan (HKP), Teil 2. Dies bedeutet, dass der Patient zwar einen Festzuschuss erhält, die Abrechnung der meisten Leistungen aber über die GOZ erfolgt.
Sehen wir uns nachfolgend hierzu die für die Abrechnung infrage kommenden GOZ-Hauptleistungen ‒ die Nrn. 5220 und 5230 GOZ ‒ etwas genauer an:
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