· Zahnersatz
Neue Preise für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz ab dem 01.01.2022
| Mit Schreiben vom 27.11.2021 informiert die Kassenzahnärztliche Vereinnigung (KZBV), dass die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen gemäß § 57 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V für das Jahr 2022 um 2,29 Prozent erhöht werden. |
Die erhöhten Preise gelten ab dem 01.01.2022 (Laborlieferdatum). Diese Bundesmittelpreise werden auf regionaler Ebene zwischen den Zahntechnikerinnungen und den Landesverbänden der Krankenkassen präzisiert und zusammen mit den Preisen für die übrigen zahntechnischen Leistungen über die jeweils zuständige KZV mitgeteilt werden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 1 | ID 47884019