· Fachbeitrag · Zahntechnische Leistungen
Keramisch verblendete Metallkronen: So rechnen Sie richtig ab!
von Stefan Sander, Zahntechnikmeister, Hannover, www.medical-dental-solutions.de
| Bei der Abrechnung und Kontrolle zahntechnischer Leistungen treffen verschiedene Gebiete aufeinander: zum einen die Zahntechnik, die eine Abrechnung oder einen Kostenvoranschlag vorbereitet, und zum anderen die Zahnarztpraxis, die dann die Rechnung bzw. die Leistungen bewerten und kontrollieren muss. Eine Problem ist, dass die Abrechnung nicht Bestandteil der zahntechnischen Ausbildung ist und die Verwaltung in der Zahnarztpraxis oft nicht die handwerklichen Leistungen einer Position kennt. Dieser Beitrag zeigt anhand eines Beispiels, wie die Abrechnung funktioniert. |
Vorgehen in der Praxis
Bei der Veranschaulichung der Abrechnung anhand von Beispielen ist jedoch zu beachten, dass diese immer wieder den jeweiligen Praxis- und Laborsituationen angepasst werden müssen. Auch durch eine Änderung im Arbeits- oder Handlungsablauf kann eine immer wiederkehrende Abrechnung im Einzelfall zu einem Sonderfall werden.
Richtigkeit einer Rechnung
Obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Rechnungspositionen korrekt zu erfassen sind. Die einleitenden Bestimmungen der BEL im § 5 sind hier eindeutig und auch auf die BEB übertragbar:
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„Die Rechnung über die zahntechnische Leistung hat den kaufmännischen Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Leistungsklarheit und Leistungswahrheit zu entsprechen und alle tatsächlich erbrachten Leistungen sind in einer Rechnung aufzuführen. Bei der Herstellung zahntechnischer Leistungen innerhalb Deutschlands ist der Herstellungsort (zum Beispiel Frankfurt/Main), außerhalb Deutschlands das Herstellungsland (zum Beispiel Frankreich) anzugeben.“ |
Die Aufteilung der verschiedenen Versorgungsarten
Maßgeblichen Einfluss auf die Rechnung/Kostenvoranschlag hat die Einstufung der zahntechnischen Leistung in die jeweilige Versorgungsart.
Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung |
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Die Festlegung und Weitergabe (an das gewerbliche Dentallabor) der jeweiligen Versorgungsart ist notwendig, da hiernach die anzuwendende Positionsliste gewählt werden kann. Eine falsche Angabe kann schnell zu einer falschen Rechnung führen.
Folgeprobleme durch Vielfalt der Herstellung einer zahntechnischen Arbeit
Trotzdem besteht ein Problem in der sehr großen Vielfalt der Herstellung einer zahntechnischen Arbeit. Unterschiedliche Behandlungsschritte seitens der Zahnarztpraxis und unterschiedliche Herstellungsmethoden der zahntechnischen Arbeit können bei demselben Arbeitsauftrag zu sehr unterschiedlichen Rechnungen und somit auch zu unterschiedlichen Gesamtpreisen führen.
Eine Abrechnung aus „Gewohnheit“ oder ein einfaches Kopieren von bereits abgerechneten Arbeiten oder Beispielrechnungen sollte vermieden werden, da sich die Rechnungen von Fall zu Fall sehr unterscheiden können. Dies wird an dem Beispiel für alle drei Versorgungsarten gut sichtbar.
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Auftrag: 11 KV - 12 BV - 13 KV (vestibuläre keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied) | |
Patient ist gesetzlich krankenversichert | |
Art der Versorgung: Regelversorgung | Privatleistungen: keine |
BEL II | Menge | Text | |
0010 | 2 | Modell (Gegenbiss + Kontrollmodell) | |
0051 | 1 | Sägemodell | |
0120 | 1 | Mittelwertartikulator | |
1024 | 2 | Krone für vestibuläre Verblendung | |
1100 | 1 | Brückenglied | |
1620 | 3 | Vestibuläre Verblendung Keramik | |
1630 | 1 | Zahnfleisch Keramik | An Verblendung, je Zahn, auch Wurzelpontic. Die L.-Nr. 1630 ist zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien abrechenbar. |
9330 | 2 | Versand | |
Mat. | Edelmetall |
Mögliche zusätzliche Positionen
Selbst bei dieser Regelversorgung können unter Umständen noch zusätzliche Positionen anfallen:
- Ist zum Beispiel eine Rohbrandanprobe geplant, erhöht sich die Anzahl der Versandkosten.
- Wird das Sägemodell mit einem speziellen Verfahren angefertigt (Kunststoffplatte/Kunststoffschale o. Ä.) oder eine Zahnfleischmaske angefertigt, kann die BEL-Nr. 002 3 „Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Verwendung von Kunststoff“ zusätzlich angesetzt werden.
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Auftrag: 11 KM - 12 BM - 13 KM (voll keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied) | |
Patient ist gesetzlich krankenversichert | |
Art der Versorgung: gleichartige Versorgung | Privatleistungen: keramische Vollverblendung |
BEL II | Menge | Text | |
0010 | 2 | Modell (Gegenbiss + Kontrollmodell) | |
0051 | 1 | Sägemodell | |
0120 | 1 | Mittelwertartikulator | |
9330 | 2 | Versand | Je nach Anprobe kann hier mehrfach die BEL 9330 anfallen |
Ab hier nach BEB | |||
2124 | 2 | Stufengusskrone gegossen für keramische Vollverblendung | |
2314 | 1 | Brückenglied | |
2612 | 3 | Mehrflächige Verblendung aus Keramik | |
2678 | 1 | Wurzelpontic aus Keramik | |
2922 | 3 | Krone/Inlay aufpassen (auf Kontrollmodell) | Abrechenbar je Zahneinheit. Diese Position umfasst das Aufpassen von Krone, Inlay, Brückenglied auf einem ungesägtem Modell oder Zweitstumpf. |
2951 | 3 | Individuell charakterisieren Keramik | Je nach Verwendung verschiedener Techniken kann auch die Position „BEB 0217 Stumpf unter Mikroskop vorbereiten“ genutzt werden. |
Mat. | Edelmetall |
Unter der Annahme, dass statt eines Kassenpatienten ein Privatpatient behandelt wird, können hier noch erheblich mehr Positionen angesetzt werden, da dann nur noch die BEB 97 bzw. BEB Zahntechnik® allein genutzt wird.
Die BEB ist aber eine so detaillierte und umfangreiche Positionsliste, dass es unumgänglich ist, sich hier gut auszukennen. Dies betrifft sowohl die Verwaltung als auch den produzierenden Zahntechniker.
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Auftrag: 11 KM - 12 BM - 13 KM (voll keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied) | |
Patient ist privat krankenversichert | |
Art der Versorgung: Andersartige Versorgung | Privatleistungen: keramische Vollverblendung, Gesichtsbogen |
BEB 97 | Menge | Text | |
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0002 | 1 | Modell aus Superhartgips | |
0007 | 1 | Kontrollmodell | Unter Umständen können auch mehrere Kontrollmodelle nötig sein. |
0021 | 1 | Modell für Sägesegmente | |
0103 | 2 | Modellsegment sägen | Berechnung nach Anzahl der Sägeelemente |
0104 | 2 | Stumpf aus Superhartgips | |
0216 | 2 | Stumpf vorbereiten | Alternativ kann auch „BEB 0217 Stumpf unter Mikroskop vorbereiten“ abgerechnet werden, wenn ein Stereomikroskop genutzt wurde. |
0212 | 10 | Dowel-Pin setzen | Hier werden alle Metallpins abgerechnet. |
0213 | 2 | Ausblocken eines Stumpfes | |
0253 | 2 | Split-Cast-Sockel an Modell | Bei erneutem Einartikulieren erhöht sich die Anzahl. |
0405 | 1 | Modellmontage in individuellen Artikulator II | |
0408 | 1 | Montage Gegenkiefer | Bei erneutem Einartikulieren erhöht sich die Anzahl. |
2124 | 2 | Stufengusskrone gegossen für keramische Vollverblendung | |
2314 | 1 | Brückenglied gegossen für Keramikvollverblendung | |
2612 | 3 | Mehrflächige Verblendung aus Keramik | |
2678 | 1 | Wurzelpontic aus Keramik | |
2803 | 3 | Frontzahn nach gnathologischen Kriterien gestaltet, in Metall/gegossenem Glas | Die Minimalvoraussetzung für diese Leistung ist der Gesichtsbogen. |
2811 | 3 | Selektives Einschleifen je Krone/Brückenglied | |
2922 | 3 | Krone aufpassen auf Kontrollmodell | |
2965 | 3 | Arbeiten unter dem Stereomikroskop | Diese Position wird je Zahneinheit abgerechnet. |
2951 | 3 | Keramikverblendung individuell charakterisieren | |
2955 | 3 | Glasieren je Einheit | |
0701 | 2 | Versand | |
Mat. | Gramm | Edelmetall |
Hierbei handelt es sich um die „gewöhnlichen“ Standardpositionen, wie sie sehr oft auf Rechnungen auftauchen.
FAZIT | Auch wenn eine Rechnung durch viele Positionen als ausreichend erscheint, muss trotzdem eine erhöhte Sorgfalt auf die handwerkliche Erfüllung der abgerechneten Positionen gelegt werden. Positionen, die nicht erbracht wurden, dürfen selbstverständlich auch nicht abgerechnet werden. Eine so ausführliche Rechnung wird zum einen von vielen Versicherungen gefordert; zum anderen wird hier ein gutes Verhältnis von der Anzahl der Leistungspositionen zum Gesamtpreis erzeugt. Ein Patient wird einen hohen Preis immer besser mit einer detaillierten und ausführlichen Rechnung in Einklang bringen können bzw. akzeptieren. |