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  • · Fachbeitrag · Zahntechnische Leistungen

    Keramisch verblendete Metallkronen: So rechnen Sie richtig ab!

    von Stefan Sander, Zahntechnikmeister, Hannover, www.medical-dental-solutions.de 

    | Bei der Abrechnung und Kontrolle zahntechnischer Leistungen treffen verschiedene Gebiete aufeinander: zum einen die Zahntechnik, die eine Abrechnung oder einen Kostenvoranschlag vorbereitet, und zum anderen die Zahnarztpraxis, die dann die Rechnung bzw. die Leistungen bewerten und kontrollieren muss. Eine Problem ist, dass die Abrechnung nicht Bestandteil der zahntechnischen Ausbildung ist und die Verwaltung in der Zahnarztpraxis oft nicht die handwerklichen Leistungen einer Position kennt. Dieser Beitrag zeigt anhand eines Beispiels, wie die Abrechnung funktioniert. |

    Vorgehen in der Praxis

    Bei der Veranschaulichung der Abrechnung anhand von Beispielen ist jedoch zu beachten, dass diese immer wieder den jeweiligen Praxis- und Laborsituationen angepasst werden müssen. Auch durch eine Änderung im Arbeits- oder Handlungsablauf kann eine immer wiederkehrende Abrechnung im Einzelfall zu einem Sonderfall werden.

     

    Richtigkeit einer Rechnung

    Obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Rechnungspositionen korrekt zu erfassen sind. Die einleitenden Bestimmungen der BEL im § 5 sind hier eindeutig und auch auf die BEB übertragbar:

     

    • § 5 BEL

    „Die Rechnung über die zahntechnische Leistung hat den kaufmännischen Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Leistungsklarheit und Leistungswahrheit zu entsprechen und alle tatsächlich erbrachten Leistungen sind in einer Rechnung aufzuführen. Bei der Herstellung zahntechnischer Leistungen innerhalb Deutschlands ist der Herstellungsort (zum Beispiel Frankfurt/Main), außerhalb Deutschlands das Herstellungsland (zum Beispiel Frankreich) anzugeben.“

     

     

    Die Aufteilung der verschiedenen Versorgungsarten

    Maßgeblichen Einfluss auf die Rechnung/Kostenvoranschlag hat die Einstufung der zahntechnischen Leistung in die jeweilige Versorgungsart.

     

    Regelversorgung
    Gleichartige Versorgung
    Andersartige Versorgung
    • Bema
    • BEL
    • Abrechnung
    • (Festzuschuss über KZV)
    • Bema/GOZ
    • BEL & BEB
    • Abrechnung
    • (Festzuschuss über KZV)
    • GOZ
    • BEB
    • Direktabrechnung
    • mit dem Patienten
     

    Die Festlegung und Weitergabe (an das gewerbliche Dentallabor) der jeweiligen Versorgungsart ist notwendig, da hiernach die anzuwendende Positionsliste gewählt werden kann. Eine falsche Angabe kann schnell zu einer falschen Rechnung führen.

     

    Folgeprobleme durch Vielfalt der Herstellung einer zahntechnischen Arbeit

    Trotzdem besteht ein Problem in der sehr großen Vielfalt der Herstellung einer zahntechnischen Arbeit. Unterschiedliche Behandlungsschritte seitens der Zahnarztpraxis und unterschiedliche Herstellungsmethoden der zahntechnischen Arbeit können bei demselben Arbeitsauftrag zu sehr unterschiedlichen Rechnungen und somit auch zu unterschiedlichen Gesamtpreisen führen.

     

    Eine Abrechnung aus „Gewohnheit“ oder ein einfaches Kopieren von bereits abgerechneten Arbeiten oder Beispielrechnungen sollte vermieden werden, da sich die Rechnungen von Fall zu Fall sehr unterscheiden können. Dies wird an dem Beispiel für alle drei Versorgungsarten gut sichtbar.

     

    • Erstes Beispiel: Regelversorgung

    Auftrag:

    11 KV - 12 BV - 13 KV (vestibuläre keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied)

    Patient ist gesetzlich krankenversichert

    Art der Versorgung: Regelversorgung

    Privatleistungen: keine

     
    BEL II
    Menge
    Text

    0010

    2

    Modell (Gegenbiss + Kontrollmodell)

    0051

    1

    Sägemodell

    0120

    1

    Mittelwertartikulator

    1024

    2

    Krone für vestibuläre Verblendung

    1100

    1

    Brückenglied

    1620

    3

    Vestibuläre Verblendung Keramik

    1630

    1

    Zahnfleisch Keramik

    An Verblendung, je Zahn, auch Wurzelpontic.

    Die L.-Nr. 1630 ist zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien abrechenbar.

    9330

    2

    Versand

    Mat.

    Edelmetall

     

     

    Mögliche zusätzliche Positionen

    Selbst bei dieser Regelversorgung können unter Umständen noch zusätzliche Positionen anfallen:

     

    • Ist zum Beispiel eine Rohbrandanprobe geplant, erhöht sich die Anzahl der Versandkosten.
    • Wird das Sägemodell mit einem speziellen Verfahren angefertigt (Kunststoffplatte/Kunststoffschale o. Ä.) oder eine Zahnfleischmaske angefertigt, kann die BEL-Nr. 002 3 „Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Verwendung von Kunststoff“ zusätzlich angesetzt werden.

     

    • Zweites Beispiel: Gleichartige Versorgung

    Auftrag:

    11 KM - 12 BM - 13 KM (voll keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied)

    Patient ist gesetzlich krankenversichert

    Art der Versorgung:

    gleichartige Versorgung

    Privatleistungen:

    keramische Vollverblendung

     
    BEL II
    Menge
    Text

    0010

    2

    Modell (Gegenbiss + Kontrollmodell)

    0051

    1

    Sägemodell

    0120

    1

    Mittelwertartikulator

    9330

    2

    Versand

    Je nach Anprobe kann hier mehrfach die BEL 9330 anfallen

    Ab hier nach BEB

    2124

    2

    Stufengusskrone gegossen für keramische Vollverblendung

    2314

    1

    Brückenglied

    2612

    3

    Mehrflächige Verblendung aus Keramik

    2678

    1

    Wurzelpontic aus Keramik

    2922

    3

    Krone/Inlay aufpassen (auf Kontrollmodell)

    Abrechenbar je Zahneinheit. Diese Position umfasst das Aufpassen von Krone, Inlay, Brückenglied auf einem ungesägtem Modell oder Zweitstumpf.

    2951

    3

    Individuell charakterisieren Keramik

    Je nach Verwendung verschiedener Techniken kann auch die Position „BEB 0217 Stumpf unter Mikroskop vorbereiten“ genutzt werden.

    Mat.

    Edelmetall

     

    Unter der Annahme, dass statt eines Kassenpatienten ein Privatpatient behandelt wird, können hier noch erheblich mehr Positionen angesetzt werden, da dann nur noch die BEB 97 bzw. BEB Zahntechnik® allein genutzt wird.

     

    Die BEB ist aber eine so detaillierte und umfangreiche Positionsliste, dass es unumgänglich ist, sich hier gut auszukennen. Dies betrifft sowohl die Verwaltung als auch den produzierenden Zahntechniker.

     

    • Drittes Beispiel: Andersartige Versorgung bei einem Privatpatienten

    Auftrag:

    11 KM - 12 BM - 13 KM (voll keramisch verblendete Metallkronen/Brückenglied)

    Patient ist privat krankenversichert

    Art der Versorgung: Andersartige Versorgung

    Privatleistungen: keramische Vollverblendung, Gesichtsbogen

     
    BEB 97
    Menge
    Text

    0002

    1

    Modell aus Superhartgips

    0007

    1

    Kontrollmodell

    Unter Umständen können auch mehrere Kontrollmodelle nötig sein.

    0021

    1

    Modell für Sägesegmente

    0103

    2

    Modellsegment sägen

    Berechnung nach Anzahl der Sägeelemente

    0104

    2

    Stumpf aus Superhartgips

    0216

    2

    Stumpf vorbereiten

    Alternativ kann auch „BEB 0217 Stumpf unter Mikroskop vorbereiten“ abgerechnet werden, wenn ein Stereomikroskop genutzt wurde.

    0212

    10

    Dowel-Pin setzen

    Hier werden alle Metallpins abgerechnet.

    0213

    2

    Ausblocken eines Stumpfes

    0253

    2

    Split-Cast-Sockel an Modell

    Bei erneutem Einartikulieren erhöht sich die Anzahl.

    0405

    1

    Modellmontage in individuellen Artikulator II

    0408

    1

    Montage Gegenkiefer

    Bei erneutem Einartikulieren erhöht sich die Anzahl.

    2124

    2

    Stufengusskrone gegossen für keramische Vollverblendung

    2314

    1

    Brückenglied gegossen für Keramikvollverblendung

    2612

    3

    Mehrflächige Verblendung aus Keramik

    2678

    1

    Wurzelpontic aus Keramik

    2803

    3

    Frontzahn nach gnathologischen Kriterien gestaltet, in Metall/gegossenem Glas

    Die Minimalvoraussetzung für diese Leistung ist der Gesichtsbogen.

    2811

    3

    Selektives Einschleifen 
je Krone/Brückenglied

    2922

    3

    Krone aufpassen auf Kontrollmodell

    2965

    3

    Arbeiten unter dem Stereomikroskop

    Diese Position wird je Zahneinheit abgerechnet.

    2951

    3

    Keramikverblendung individuell charakterisieren

    2955

    3

    Glasieren je Einheit

    0701

    2

    Versand

    Mat.

    Gramm

    Edelmetall

     

    Hierbei handelt es sich um die „gewöhnlichen“ Standardpositionen, wie sie sehr oft auf Rechnungen auftauchen.

     

    FAZIT |  Auch wenn eine Rechnung durch viele Positionen als ausreichend erscheint, muss trotzdem eine erhöhte Sorgfalt auf die handwerkliche Erfüllung der abgerechneten Positionen gelegt werden. Positionen, die nicht erbracht wurden, dürfen selbstverständlich auch nicht abgerechnet werden. Eine so ausführliche Rechnung wird zum einen von vielen Versicherungen gefordert; zum anderen wird hier ein gutes Verhältnis von der Anzahl der Leistungspositionen zum Gesamtpreis erzeugt. Ein Patient wird einen hohen Preis immer besser mit einer detaillierten und ausführlichen Rechnung in Einklang bringen können bzw. akzeptieren.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 8 | ID 39343140