· Fachbeitrag · Zahnunfälle
Zum 01.01.2024 steigt der Punktwert für die Behandlung von Unfallversicherten um 4,22 Prozent
| Ab dem 01.01.2024 gibt es mehr Honorar für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten: Der Punktwert wird für das Jahr 2024 um 4,22 Prozent erhöht ‒ von 1,41 Euro auf 1,47 Euro. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger geeinigt. Die Vereinbarung liegt unterschrieben vor; deshalb greift die Erhöhung ab dem Jahreswechsel. |
Entsprechend wird auch die Gebühr für den Bericht Zahnschaden auf 23,74 Euro erhöht. Für die Erstattung der Berufskrankheitenanzeige wird nun eine Gebühr von 18,86 Euro vergütet. Das sind hier 5 Prozent mehr. Darüber hat die KZBV per Rundschreiben vom 29.11.2023 informiert.
Die KZVen werden das neue Abkommen für 2024 im Rundschreiben-Service zur Verfügung stellen. Daraus ergeben sich die konkreten neuen Preise für die einzelnen Leistungen des Gebührenverzeichnisses für Zahnersatz und Zahnkronen.