01.04.2004 · Fachbeitrag ·
Wurzelkanalbehandlung: Med privat abrechnen?
| Frage: "Besteht bei Kassenpatienten die Möglichkeit, in speziellen Fällen, wenn eine weitere medikamentöse Wurzelkanaleinlage die Ausheilung einer apikalen Restentzündung verspricht, die vierte und jede weitere Med privat abzurechnen? Sind diese als Leistungen auf Verlangen des Patienten anzusehen und gemäß § 2 Abs. 3 GOZ zu berechnen?" |
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