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  • 01.12.2010 | Abrechnung nach Bema und GOZ

    Die korrekte Abrechnung der Behandlung von Abszessen ohne Honorarverluste

    Die Behandlung eines Abszesses ist ein relativ häufiger Eingriff. Die Eiteransammlung im Schleimhautgewebe hat allerdings verschiedene Ursachen: ein Abszess muss unterschiedlich beurteilt und demnach behandelt werden. Leider ist die richtige Unterscheidung und die richtige Abrechnung nicht immer gleich und dadurch wird oft Honorar verschenkt.  

     

    In der Regel wird zwischen der Eröffnung eines „oberflächlichen“ und „tiefliegenden“ Abszesses unterschieden. Die GOZ enthält hierzu keine Position, so dass in die GOÄ ausgewichen werden muss. Ein oberflächlicher Abszess ist in der Regel subkutan (direkt unter der Haut), subperiostal (unter der Knochenhaut gelegen) und submukös (unter der Schleimhaut gelegen). Ein tiefliegender Abszess liegt vor, wenn die einfache Eröffnung der Eiteransammlung nicht ausreicht und mit speziellen Instrumenten in das tiefe Gewebe eingedrungen werden muss, um den Abszess zu eröffnen (bei Abszessen unter der Knochenhaut oder im Bindegewebe).  

    Beispiel 1

    Um die unterschiedliche Berechnungsfähigkeit deutlich zu machen, folgt ein Beispiel aus der Praxis: Ein Patient kommt mit einer geschwollenen Wange in die Notdienstpraxis am Wochenende. Der Zahnarzt eröffnet den oberflächlichen Abszess und rezeptiert ein Antibiotikum.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema/GOÄ  

    GOZ/GOÄ  

    Samstag  

    11:30 Uhr  

    Schmerzbehandlung
    im Notdienst; Diagnose: subkutaner Abszess  

    0 3  

    15 Punkte x 0,9193* =
    13,79 Euro  

    Zuschlag D  

    220 Punkte, Faktor 1,0
    = 12,82 Euro  

    Beratung (6 Minuten)  

    Ä 1  

    9 Punkte x 0,9193 =
    8,27 Euro  

    Ä1  

    80 Punkte, Faktor 2,3 =
    10,72 Euro  

    Untersuchung der schmerzhaften Region  

    -  

    Ä 5  

    80 Punkte, Faktor 2,3 =
    10,72 Euro  

     

    Infiltrationsanästhesie
    buccal und palatinal
    regio 15, 17  

    2 x 40  

    8 Punkte x 0,9193 =
    7,35 Euro x 2 = 14,70 Euro  

    4 x 009  

    60 Punkte, Faktor 2,3 =
    7,75 Euro x 4 = 31,00 Euro  

    Zahnarzt stellt einen Abszess regio 15 und 17 fest, die getrennte Eiteransammlung aufweisen. Eröffnung des Abszesses  

    2 x Ä 161  

    15 Punkte x 0,9193 =
    13,79 Euro x 2 = 27,58 Euro  

    2 x Ä 2428  

    80 Punkte, Faktor 2,3 =
    10,72 Euro x 2 = 21,44 Euro  

    Einbr. Drainagestreifen  

    -  

    -  

    Rezept Antibiotikum  

    -  

    -  

    * Der Punktwert ist nur beispielhaft gewählt.